Bauaufsicht

Die Bauaufsicht ist ein obligatorischer Teilnehmer an der Bauausführung. Es enthält:

  •  rechtmäßiger Baubeginn;
  •  Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Schweißkonstruktionen auf dem Grundstück;
  •  Vollständigkeit und korrekte Erstellung von Bauakten und Protokollen gemäß Verordnung Nr. 3 über die Erstellung von Bauakten und Protokollen;
  •  Durchführung der Bauten gemäß den genehmigten Investitionsvorhaben und den Anforderungen gemäß Art. 169 Abs. 2 ZUT;
  •  Umweltschutz beim Bau;
  •  Verhinderung von Schäden an Dritten und Eigentum infolge des Baus;
  •  Kontrolle der Eignung von Bauwerken für ihre Inbetriebnahme gemäß der Verordnung Nr. 2 über die Inbetriebnahme von Bauwerken auf dem Territorium der Republik Bulgarien;
  •  Qualitätskontrolle der eingesetzten Baumaterialien und Produkte und deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen;
  •  Kontrolle der korrekten Ausführung von Bau- und Montagearbeiten;
  •  Einhaltung der Arbeitssicherheitsbedingungen gemäß dem Bauorganisationsprojekt und der geltenden Gesetzgebung;
  •  Vorbereitung und Fertigstellung der notwendigen Dokumentation für die Inbetriebnahme des fertigen Gebäudes;
  •  Erstellung des technischen Passes des Gebäudes;
  •  Erstellung eines Abschlussberichts an die zuständige Gemeinde, DNSK und RDNSK, auf dessen Grundlage eine Inbetriebnahmebescheinigung ausgestellt wird bzw. Nutzungserlaubnis.