Die Bauaufsicht ist ein obligatorischer Teilnehmer an der Bauausführung. Es enthält:
- rechtmäßiger Baubeginn;
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Schweißkonstruktionen auf dem Grundstück;
- Vollständigkeit und korrekte Erstellung von Bauakten und Protokollen gemäß Verordnung Nr. 3 über die Erstellung von Bauakten und Protokollen;
- Durchführung der Bauten gemäß den genehmigten Investitionsvorhaben und den Anforderungen gemäß Art. 169 Abs. 2 ZUT;
- Umweltschutz beim Bau;
- Verhinderung von Schäden an Dritten und Eigentum infolge des Baus;
- Kontrolle der Eignung von Bauwerken für ihre Inbetriebnahme gemäß der Verordnung Nr. 2 über die Inbetriebnahme von Bauwerken auf dem Territorium der Republik Bulgarien;
- Qualitätskontrolle der eingesetzten Baumaterialien und Produkte und deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen;
- Kontrolle der korrekten Ausführung von Bau- und Montagearbeiten;
- Einhaltung der Arbeitssicherheitsbedingungen gemäß dem Bauorganisationsprojekt und der geltenden Gesetzgebung;
- Vorbereitung und Fertigstellung der notwendigen Dokumentation für die Inbetriebnahme des fertigen Gebäudes;
- Erstellung des technischen Passes des Gebäudes;
- Erstellung eines Abschlussberichts an die zuständige Gemeinde, DNSK und RDNSK, auf dessen Grundlage eine Inbetriebnahmebescheinigung ausgestellt wird bzw. Nutzungserlaubnis.